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- {{ t("message") }} Abweichende, widersprüchliche oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von Moritz Ruth. Die Vertragspartner sind sich einig, dass der vorliegende Vertrag abschließend ist und keine anderen auch mündliche Abreden getroffen wurden. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz von Moritz Ruth, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte die Vereinbarung unvollständig sein, so wird die Vereinbarung im Übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Moritz Ruth ist es gestattet, den Vertrag auch unter Zuhilfenahme von Erfüllungsgehilfen zu erfüllen, soweit Moritz Ruth deren fachliche Qualifikation sichergestellt hat. Moritz Ruth haftet für seine Erfüllungsgehilfen und sonst von ihm zur Mitwirkung herangezogenen Personen. Bei der Vertragsdurchführung verpflichtet sich Moritz Ruth, die anzuwendenden Gesetze und Genehmigungserfordernisse zu beachten und einzuhalten, insbesondere auch das Mindestlohngesetz. Moritz Ruth bestimmt den Tätigkeitsort nach freiem Ermessen. Moritz Ruth steht es frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden, sofern die Tätigkeit für andere Auftraggeber der Tätigkeit für diesen Auftraggeber nicht abträglich ist. Moritz Ruth führt den erteilten Auftrag in eigener Verantwortung aus. Dabei hat Moritz Ruth die Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen. Moritz Ruth unterliegt keinem Weisungs- oder Direktionsrecht des Auftraggebers. Er hat jedoch fachliche Vorgaben des Auftraggebers soweit zu beachten, als dies erforderlich ist, um die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung und das vereinbarte Vertragsziel zu erreichen. Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wird durch diesen Vertrag nicht begründet. Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise. Hinzu kommt die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %. Die Vergütung wird zwei Wochen nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung fällig. Der Auftraggeber wird die Vergütung auf das Konto von Moritz Ruth überweisen:
- Sparkasse Neunkirchen Es obliegt Moritz Ruth, für die Abführung von Steuern, insbesondere Einkommensteuer, und von etwaigen Sozialversicherungsbeiträgen, Sorge zu tragen. Moritz Ruth trägt alle Aufwendungen, die im Rahmen seiner Tätigkeit anfallen, selbst. Die Vertragspartner können schriftlich vereinbaren, dass Aufwendungen nach ordnungsgemäßem Nachweis von Auftraggeber erstattet werden. Macht der Auftraggeber vorsätzlich oder grob fahrlässig Gewährleistungsansprüche gegenüber Moritz Ruth geltend, obwohl kein von Moritz Ruth verschuldeter Mangel vorliegt, fällt pro Personstunde erbrachter Serviceleistung außerdem eine zusätzliche Vergütung an, die sich nach dem üblichen Stundensatz von Moritz Ruth bestimmt. Die Erstattung von Auslagen erfolgt nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Übernahme der Kostentragungspflicht. Moritz Ruth verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren, soweit es sich nicht um lediglich dem allgemeinen Stand der Technik entsprechende oder sonst offenkundige Tatsachen oder Umstände handelt. Vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen wird Moritz Ruth jedwede eigenständige Veröffentlichung der vom Gegenstand dieses Vertrages erfassten Erkenntnisse unterlassen. Soweit bei der Erstellung des Werkes Urheberrechte begründet werden, steht dem Auftraggeber ab Vertragsschluss das ausschließliche, zeitlich, räumlich, quantitativ und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht in allen gegenwärtigen und zukünftigen Nutzungsarten zu. Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere auch das Recht zur vollständigen oder teilweisen Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und Veröffentlichung des Werkes, oder einzelne Arbeitsergebnisse. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, das Nutzungsrecht an Dritte weiter zu übertragen und Dritten einfache Nutzungsrechte einzuräumen. Die Einräumung der vorgenannten Rechte ist mit der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung vollständig abgegolten. Moritz Ruth wird auf der Webseite auf mindestens einer Unterseite (z.B. dem Impressum) als Designer und Entwickler genannt. Der Auftraggeber räumt Moritz Ruth die zur Vertragserfüllung im Rahmen des Hostings notwendigen Rechte ein. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat Moritz Ruth sämtliches in seinem Besitz befindliche Eigentum des Auftraggebers und die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich und unaufgefordert an den Auftraggeber herauszugeben. Moritz Ruth haftet dem Auftraggeber gegenüber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Moritz Ruth haftet dem Auftraggeber gegenüber für die schuldhafte Verletzung einer Garantie und wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei wesentliche Vertragspflichten solche sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Moritz Ruth und der Auftraggeber sind sich vorbehaltlich besonderer einzelvertraglicher Vereinbarungen einig, dass die Haftung von Moritz Ruth für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. In allen anderen Fällen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist damit nicht verbunden. {{ t("message") }} Stand: 8. August 2021{{ t("heading") }}
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